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Überstunden
Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit fällt an, wenn ein Arbeitnehmer mehr Arbeitszeit absolviert,
als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist.
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Überstunden
Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit fällt an, wenn ein Arbeitnehmer mehr Arbeitszeit absolviert,
als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist.
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