Überstunden

Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit fällt an, wenn ein Arbeitnehmer mehr Arbeitszeit absolviert, als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Überstunden werden - je nach Regelungen im Arbeitsvertrag - vergütet oder per Freizeitausgleich abgebaut. Bei leitenden Angestellten wird meistens auf eine gesonderte Vergütung der Überstunden verzichtet - die Vergütung erfolgt bereits pauschal mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehalt.



Arbeitszeit Lexikon