Nachtarbeit

Jeder Arbeitgeber kann seine (volljährigen) Angestellten ohne Sondergenehmigung seitens der Behörden dazu verordnen, nachts zu arbeiten. Lediglich der Betriebsrat, der Tarifvertrag und das Mutterschutzgesetz können eventuell eine Annordnung zur Nachtarbeit widerlegen.

Nachtarbeit ist per Definition (Arbeitszeitgesetz) Arbeit, die zwischen 23h und 6h stattfindet. Schon wenn 2 Stunden in diesem Zeitraum gearbeitet wird, gilt die komplette Arbeit als Nachtarbeit. (es gilt es auch eine abgeleistete Arbeit von 19h bis 2h als Nachtarbeit).



Arbeitszeit Lexikon