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KurzarbeitKurzarbeit kann von einem Unternehmen verordnet werden, wenn es sich wirtschaftlich in einer schlechten Verfassung befindet. Mit Kurzarbeit sollen Kündigungen verhindert werden: die Arbeitnehmer absolvieren dabei für einen bestimmten Zeitraum eine geringere Arbeitszeit - der Verdienstausfall wird dabei zu einem Teil vom Staat ausgeglichen (Kurzarbeitergeld). Folgen der KurzarbeitDurch eine angeordnete Kurzarbeit können Unternehmen vorübergehend ihre Personalkosten erheblich reduzieren und somit wirtschaftlich schlechte Zeiten überbrücken - ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Arbeitnehmer haben während einer Kurzarbeit trotzdem Einkommensverluste hinzunehmen, da der Staat nicht die komplette Differenz zum eigentlichen Einkommen bei Vollbeschäftigung übernimmt. Dafür bleibt mit dem Arbeitnehmer aber der Arbeitsplatz erhalten. |
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