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Gleitzeit Wenn man bei der Regelung der Arbeitszeiten von Gleitzeit spricht, bedeutet dies, dass dem Arbeitnehmer in vorher definierten Rahmen eine freie Einteilung der Arbeitszeiten gewährt wird.
Dabei ist die Anwesenheit in der Kernzeit in der Regel verpflichtend - die Anwesenheit vor oder nach der Kernzeit ist dem Arbeitnehmer überlassen. Wenn die Kernzeit also um 9h beginnt und bis 15h andauernd, ist es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er seine 8 Stunden Netto-Arbeitszeit in der Zeit von 7h bis 15h oder von 9h bis 17h ableistet.
Arbeitszeit Lexikon
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