Arbeitszeitgesetz

Abkürzung: ArbZG
Rechtsbereich: Arbeitsrecht
Inkraftgetreten am: 1. Juli 1994

Das Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verbindlich. Es schafft gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten und verfolgt die Absicht, den Gesundheitsschutz sowie die Sicherheit des Arbeitnehmers durch geregelte Arbeitszeiten zu gewährleisten und Sonn- und Feiertage als arbeitsfreie Tage geltend zu machen.

Die kompletten Inhalte des Arbeitszeitgesetzes können beim Bundesministerium der Justiz nachgelesen werden.

Anwendungsbereich vom Arbeitszeitgesetz

Zusammenfassend ist es allerdings noch wichtig zu erwähnen, dass der Anwendungsbereich des Arbeitzeitgesetzes beschränkt ist. Es gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, jedoch mit Ausnahmen - ausgeschlossen von den Regelungen sind zum Beispiel: leitende Angestellte, Jugendliche unter 18 Jahren, Beamte, Soldaten und einige andere Personengruppen.



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