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Arbeitszeitgesetz
Abkürzung: ArbZG
Rechtsbereich: Arbeitsrecht
Inkraftgetreten am: 1. Juli 1994
Das Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland sowohl für Arbeitgeber als auch für
Arbeitnehmer verbindlich. Es schafft gesetzliche Rahmenbedingungen für die
Arbeitszeiten und verfolgt die Absicht, den Gesundheitsschutz sowie die Sicherheit
des Arbeitnehmers durch geregelte Arbeitszeiten zu gewährleisten und Sonn- und
Feiertage als arbeitsfreie Tage geltend zu machen.
Die kompletten Inhalte des Arbeitszeitgesetzes können beim Bundesministerium
der Justiz nachgelesen werden.
Anwendungsbereich vom Arbeitszeitgesetz
Zusammenfassend ist es allerdings noch wichtig zu erwähnen, dass der
Anwendungsbereich des Arbeitzeitgesetzes beschränkt ist.
Es gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, jedoch mit Ausnahmen -
ausgeschlossen von den Regelungen sind zum Beispiel:
leitende Angestellte, Jugendliche unter 18 Jahren, Beamte, Soldaten und einige andere Personengruppen.
Arbeitszeit Lexikon
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